Helfen Heilpilze ?
Stellungnahme des Fachausschusses „Pilzverwertung und Toxikologie“ der
Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM) zu den sogenannten Vitalpilzen oder
Heilpilzen
Die sogenannten Heil,- Vital,- Medizinal- oder Gesundheitspilze und ihre daraus gewonnenen Produkte
und Extrakte werden in Deutschland überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Sie
erfüllen nicht die strengen Kriterien, die an Arzneimittel gestellt werden. Ein Wirksamkeitsnachweis ist
nicht erforderlich. Eine Kontrolle im Sinne einer staatlichen Zulassung findet nicht statt.
Nahrungsergänzungsmittel sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) registriert, unterliegen aber - im Gegensatz zu Arzneimitteln - keiner Zulassungspflicht.
Eine unkontrollierte Einnahme zusammen mit Medikamenten kann unerwünschte Wechselwirkungen
auslösen. Die Bioverfügbarkeit der aktiven Wirkstoffe der Pilze sowie der in den Zubereitungen
(Pulver, Tabletten, Extrakte, Kapseln) enthaltenen Komponenten sind weitgehend unbekannt. Eine
„Mykotherapie“ sollte nur in Absprache mit einem Arzt erfolgen.
Die bisherige Datenlage beruht auf in vitro- und Tierversuchen, präklinischen und wenigen klinischen
Studien sowie individuellen positiven Erfahrungsberichten. Diese Daten lassen Hinweise auf positive
medizinische Wirkungen erkennen.
Die DGfM hält daher weitere Forschungen, vor allem prospektive klinische Doppelblindstudien, die
einer evidenzbasierten Medizin genügen, für erforderlich. Erst wenn belastbare Erkenntnisse über
Heilwirkungen und Nebenwirkungen vorliegen, kann das medizinische Potential von Pilzprodukten
genutzt werden. Einige „Heilpilze“ sind auch als Speisepilze üblich. Ihr Verzehr trägt zu einer
ausgewogenen, abwechslungsreichen und gesunden Ernährung bei.
Erläuterungen:
Um welche Pilzarten geht es?
Wer sich mit den sogenannten Heil- oder Vitalpilzen beschäftigt, kommt an dem Begriff Traditionelle
Chinesische Medizin (TCM) nicht vorbei. Einige Pilzarten oder deren Produkte werden unter
japanischen oder chinesischen Bezeichnungen angeboten, obwohl es deutsche Namen gibt. Aber Reishi
klingt natürlich besser als Glänzender Lackporling, Maitake hört sich professioneller an als
Klapperschwamm. Einige Beispiele von häufigen als Vital-/Heilpilze beschriebene Arten:
Agaricus blazei Murill
Deutsche Bezeichnung: Mandelpilz
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Agaricus ABM, Sonnenpilz, Himematsutake
Auricularia polytricha (Mont.) Sacc.
Deutsche Bezeichnung: Waldohr, Chinesische Morchel, Mu-err
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Auricularia, Mu err, Kikuurage
Coprinus comatus (O. F. Müll.) Pers.
Deutsche Bezeichnung: Schopftintling, Spargelpilz Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Coprinus
Cordyceps militaris (L.) Fr.
Deutsche Bezeichnung: Puppen-Kernkeule
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Puppen-Kernkeule
Cordyceps sinensis (Berk.) Sacc.; Syn. Ophiocordyceps sinensis (Berk.) G.H. Sung, J.M. Sung,
Hywel-Jones & Spatafora
Deutsche Bezeichnung: (Chinesischer) Raupenpilz
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Cordyceps, Chong Cao, Tochukaso
Flammulina velutipes (Curtis) Singer
Samtfußrübling (Flammulina velutipes)
Deutsche Bezeichnung: Samtfußrübling
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Enoki, Enokitake
Ganoderma lucidum (Curtis) P. Karst.
Deutsche Bezeichnung: Glänzender Lackporling
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Glänzender Lackporling, Reishi, Ling Zhi
Anmerkung: Die europäische Art G. lucidum ist nicht identisch mit der asiatischen Art G. lingzhi,
letztere enthält im Ethanol-Extrakt deutlich mehr Triterpensäuren.
Grifola frondosa (Dicks.) Gray
Deutsche Bezeichnung: Klapperschwamm
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Maitake, Huishuhua
Hericium erinaceus (Bull.) Pers.
Deutsche Bezeichnung: Igelstachelbart
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Hericium, Shishigashira, Yamabushitake
Inonotus obliquus (Fr.) Pilát
Deutsche Bezeichnung: Schiefer Schillerporling
Bezeichnung der Anamorphe als sog. Vitalpilz: Chaga, Tschaga
Lentinula edodes (Berk.) Pegler
Deutsche Bezeichnung: Shiitake
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Shiitake, Shiang Ku
Piptoporus betulinus (Bull.) P. Karst.
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Birkenporling
Pleurotus ostreatus (Jacq.) P. Kumm.
Deutsche Bezeichnung: Austernseitling
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Austernpilz, Ping Gu, Hiratake
Polyporus umbellatus (Pers.) Fr
Deutsche Bezeichnung: Eichhase
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Polyporus
Trametes versicolor (L.) Lloyd
Deutsche Bezeichnung: Schmetterlingsporling, Schmetterlingstramete
Bezeichnung als sog. Vitalpilz: Coriolus, Yun Zhi, Kawaratake
Anmerkung: Hier wird der veraltete Gattungsname als Pilz- und Produktbezeichnung verwendet.
Weitere Pilzarten, die als sogenannte Vital- oder Heilpilze im Internet oder in der entsprechenden
Literatur zu finden sind.
Agaricus campestris (L.) Fr. - Wiesenegerling
Antrodia camphorata (M. Zang & C.H. Su) Sheng H. Wu, Ryvarden & T.T. Chang
- Zimtbaum-Porenschwamm
Armillaria mellea (Vahl) P. Kumm - Honiggelber Hallimasch
Fomes fomentarius (L.) Fr. - Zunderschwamm
Phellinus linteus (Berk. & M.A. Curtis) Teng - Maulbeer-Feuerschwamm
Tricholoma populinum J.E. Lange - Pappelritterling
Was ist eine Mykotherapie?
Wikipedia beschreibt Mykotherapie wie folgt:
Mykotherapie ist die Anwendung von Pilzen, vorzugsweise Großpilzen, und daraus gewonnenen
Extrakten, für die eine Wirksamkeit im Rahmen von Prävention und unterstützender oder alleiniger
Therapie behauptet wird. Für diese Anwendung existiert bislang keine hinreichende wissenschaftliche
Basis. Eine Zulassung der Präparate als Arzneimittel besteht in Deutschland nicht.
Im Zusammenhang mit den Aussagen zu gesundheitlichen Aspekten beklagen die Cochrane
Institutionen in Übereinstimmung mit der Stellungnahme Nr. 01/2014 der Gemeinsamen
Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BVL/BfArM) zur Einstufung von Cordyceps
sinensis, Coriolus versicolor und Ganoderma lucidum, dass es an aussagefähigen und belastbaren
klinischen Studien am Menschen noch ganz erheblich mangele.
Weiterhin befasst sich die Stellungnahme der Gemeinsamen Expertenkommission mit der Werbung und
der Rechtsprechung zu den o. a. Arten. Unter Punkt 7 Empfehlung führt die
BVL/BfArMStellungnahme aus: Zubereitungen aus den Pilzen Cordyceps sinensis (chinesischer
Raupenpilz),
Coriolus versicolor (Yun Zhi, Schmetterlingstramete) oder Ganoderma lucidum (Ling Zhi, Reishi,
Glänzender Lackporling) weisen eine medizinische Zweckbestimmung auf und wecken dadurch eine
arzneilich-therapeutische Verbrauchererwartung, sofern die Pilze als wesentlicher Bestandteil
erkennbar sind. Dies gilt für Produkte, die ohne weitere Aufmachung (ohne Bewerbung,
Anwendungshinweise) in den Verkehr gebracht werden, da die Verbrauchererwartung maßgeblich
durch die zahlreichen Internetbeiträge mit arzneilicher Zweckbestimmung geprägt wird.
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittel-verordnung -
NemV)
Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel
11 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist.
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